- Elementarschadenversicherung: Brauchst du sie für dein Haus? Starkregen, Rückstau, Erdrutsch: was der Elementarschutz zahlt, was nicht, wie Gefährdungsklassen den Beitrag bestimmen und wie du deinen V…
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Wohngebäudeversicherung vergleichen
Gleitender Neuwert, Elementarschutz und wichtige Leistungen für dein Haus.
Halte Baujahr, Wohnfläche, Bauweise und Ausstattung deines Hauses bereit, etwa Keller, Dachausbau, Fußbodenheizung oder Solaranlage. Daraus berechnet der Rechner den Versicherungswert.
Was die Wohngebäudeversicherung zahlt
Sie ersetzt Schäden am Gebäude selbst und an allem, was fest eingebaut ist: Wände, Dach, Fenster, Heizung, Leitungen, Einbauküche, fest verlegte Böden. Versichert sind Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel. Sie zahlt Reparatur oder Wiederaufbau, auch Aufräumkosten und Hotelkosten, wenn du nicht im Haus wohnen kannst.
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Ohne sie kann ein Brand oder Rohrbruch aber dein größtes Vermögen vernichten. Wer mit Kredit kauft, muss sie für die Bank ohnehin nachweisen.
Gleitender Neuwert gegen Unterversicherung
Gute Tarife versichern zum gleitenden Neuwert. Der Versicherungswert wird in Preisen von 1914 angegeben und jedes Jahr mit einem Baupreisindex hochgerechnet. Das klingt altmodisch, hat aber einen Vorteil: Steigen die Baupreise, steigt deine Versicherungssumme automatisch mit, und du bist nicht unterversichert.
Wichtig ist, dass der Wert 1914 am Anfang richtig ermittelt wird. Am sichersten ist die Berechnung über die Wohnfläche und die Ausstattung im Antrag. Dann verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung. Melde Umbauten, einen Dachausbau oder einen Anbau, sonst ist dieser Teil nicht versichert.
Elementarschutz: der wichtigste Zusatz
Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck und Erdbeben sind im Grundschutz nicht enthalten. Dafür brauchst du den Baustein Elementarschäden. Starkregen kann überall Keller fluten, nicht nur am Fluss. Der Zuschlag hängt von der Gefährdungsklasse deiner Adresse ab und ist für die meisten Häuser bezahlbar. Prüf, ob dein bestehender Vertrag ihn enthält. Bei vielen älteren Verträgen fehlt er.
Gegen Rückstau aus der Kanalisation hilft eine Rückstausicherung im Keller. Viele Versicherer verlangen sie, sonst zahlen sie bei Rückstauschäden nicht.
Leistungen, die du vergleichen solltest
- Grobe Fahrlässigkeit: Vergessene Kerze, nicht abgestellte Wasserleitung im Winter. Gute Tarife zahlen auch dann voll.
- Ableitungsrohre auf dem Grundstück: Bruchschäden an Abwasserrohren außerhalb des Hauses sind teuer und oft nur in guten Tarifen enthalten.
- Überspannung durch Blitz: Schäden an der Heiztechnik oder der Wallbox.
- Photovoltaik und Wärmepumpe: Sind sie mitversichert oder brauchen sie einen eigenen Vertrag?
- Selbstbeteiligung: 500 oder 1.000 Euro senken den Beitrag spürbar. Kleine Schäden zahlst du dann selbst.
Warum Bestandsverträge oft zu teuer sind
Die Beiträge sind in den letzten Jahren stark gestiegen, weil Baupreise und Unwetterschäden zugenommen haben. Bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung hast du ein Sonderkündigungsrecht. Ein Vergleich lohnt sich auch ohne Erhöhung alle paar Jahre. Achte darauf, dass dein neuer Vertrag lückenlos anschließt, und kündige erst, wenn die Zusage des neuen Versicherers vorliegt. Melde vor dem Wechsel alle Vorschäden der letzten Jahre wahrheitsgemäß.
Eigentumswohnung
Bei einer Eigentumswohnung schließt die Eigentümergemeinschaft die Gebäudeversicherung für das ganze Haus ab. Du zahlst deinen Anteil über das Hausgeld. Selbst kümmern musst du dich nur um deine Hausratversicherung und gegebenenfalls um Sondereigentum, das die Gemeinschaftspolice nicht abdeckt.
So nutzt du den Vergleich
- Baujahr, Wohnfläche und Ausstattung vollständig angeben, auch Keller, Garage und Solaranlage.
- Elementarschutz immer mitrechnen lassen, auch wenn du nicht am Wasser wohnst.
- Die günstigsten Tarife auf grobe Fahrlässigkeit, Ableitungsrohre und Überspannung prüfen.
- Selbstbeteiligung bewusst wählen und den Beitrag mit und ohne vergleichen.
- Vorschäden vollständig angeben, bevor du den Antrag abschickst.
Wann du den Versicherer informieren musst
Ändert sich etwas am Gebäude, musst du es melden. Dazu gehören Anbauten, ein ausgebauter Dachboden, eine neue Heizungsart, eine Photovoltaikanlage oder eine längere Leerstandszeit. Steht das Haus länger leer, etwa nach einem Erbfall, gelten oft besondere Pflichten, zum Beispiel das Abstellen und Entleeren der Wasserleitungen im Winter. Hältst du sie nicht ein, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Auch ein Verkauf ist meldepflichtig: Der Vertrag geht auf den Käufer über, der ihn dann innerhalb eines Monats kündigen kann.
Fotografiere dein Haus innen und außen und bewahre Rechnungen für Umbauten, Heizung und Dach auf. Nach einem Schaden kannst du so belegen, welchen Zustand und welche Ausstattung das Gebäude hatte. Lege die Unterlagen außerhalb des Hauses ab, etwa digital.
Passt dazu: Hausratversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Baufinanzierung. Mehr im Ratgeber: Versicherungen checken, oder alle Versicherungsvergleiche.
Häufige Fragen
Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Gesetzlich nicht. Wer mit einer Baufinanzierung kauft, muss sie aber fast immer für die Bank nachweisen. Ohne Versicherung trägst du Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser selbst.
Ist Starkregen in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Nur mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden. Im Grundschutz sind Starkregen, Überschwemmung und Rückstau nicht enthalten.
Was bedeutet Wert 1914?
Der Versicherungswert wird in Baupreisen von 1914 angegeben und jedes Jahr mit einem Baupreisindex hochgerechnet. So passt sich die Versicherungssumme automatisch an steigende Baukosten an, und du bist nicht unterversichert.
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