Mietkaution vergleichen

Statt Barkaution: Jahresbeitrag, Kautionshöhe und was im Schadenfall passiert.

Bei einer Mietkautionsversicherung zahlst du eine monatliche Prämie statt einer hohen Barkaution beim Einzug. Der Vergleich zeigt, welche Anbieter welche Kautionshöhen versichern, wie hoch die Beiträge ausfallen und wie schnell der Schadenprozess abläuft.

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Was das Gesetz zur Mietkaution sagt

Die Mietkaution ist in § 551 BGB geregelt. Dein Vermieter darf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten verlangen. Du darfst die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen, die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss eine Barkaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen anlegen. Die Zinsen stehen dir zu und erhöhen die Kaution.

Deine Möglichkeiten

Welche Form gilt, regelt dein Mietvertrag. Eine Bürgschaft statt Barkaution muss der Vermieter nicht annehmen. Frag vor dem Abschluss nach, ob er die Bürgschaft akzeptiert.

Kosten: wann sich die Kautionsversicherung rechnet

Der Beitrag hängt von der Höhe der Kaution ab und wird jedes Jahr fällig, solange du in der Wohnung wohnst. Anders als die Barkaution bekommst du ihn nie zurück. Rechne deshalb über die geplante Mietdauer: Beitrag pro Jahr mal Jahre. Bei langer Mietdauer kommt schnell ein großer Teil der Kaution zusammen. Dazu kommen manchmal Abschlussgebühren.

Die Bürgschaft lohnt sich vor allem, wenn du das Geld gerade wirklich brauchst, etwa weil die alte Kaution noch nicht zurück ist und du beim Umzug doppelt zahlen müsstest. Wer genug Erspartes hat, fährt mit der Barkaution meist günstiger.

Typische Fallen

Was du beim Einzug klären solltest

Lass dir die Zahlung der Kaution quittieren, egal ob bar oder per Überweisung. Frag den Vermieter, auf welchem Konto die Kaution angelegt wird, und bitte um einen Nachweis. Ist im Mietvertrag eine höhere Kaution als drei Nettokaltmieten vereinbart, ist der Teil darüber unwirksam, und du kannst ihn zurückfordern.

Rückzahlung nach dem Auszug

Nach dem Auszug darf der Vermieter einen angemessenen Zeitraum prüfen, ob noch Forderungen offen sind, etwa aus der Nebenkostenabrechnung. Einen Teil darf er für eine noch ausstehende Abrechnung zurückhalten. Den Rest muss er zurückzahlen, samt Zinsen. Mach bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll mit Fotos und lass es von beiden Seiten unterschreiben. Das ist dein bester Schutz gegen spätere Forderungen. Prüf auch die letzte Nebenkostenabrechnung genau, bevor du eine Verrechnung akzeptierst.

Für wen sich welche Form lohnt

Fristen

Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig, die beiden weiteren mit den folgenden Mieten. Kautionsversicherungen sind meist jährlich kündbar, enden aber erst, wenn der Vermieter die Bürgschaftsurkunde freigibt. Fordere sie nach dem Auszug schriftlich zurück.

Alle Optionen im Detail vergleicht der Ratgeber Mietkaution: Sparbuch, Bürgschaft oder Kautionskonto. Für die neue Wohnung brauchst du eine Hausratversicherung und eine Privathaftpflicht, die auch Mietsachschäden abdeckt. Mehr unter Versicherungen.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten (§ 551 BGB). Du darfst sie in drei monatlichen Raten zahlen.

Muss mein Vermieter eine Mietkautionsversicherung akzeptieren?

Nein. Ob eine Bürgschaft statt Barkaution reicht, entscheidet der Vermieter bzw. der Mietvertrag. Frag vor dem Abschluss nach.

Bekomme ich die Beiträge der Kautionsversicherung zurück?

Nein. Die Beiträge sind die Kosten der Bürgschaft. Zahlt der Versicherer an den Vermieter, holt er sich das Geld zusätzlich von dir zurück.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Nach einer angemessenen Prüfzeit nach dem Auszug, samt Zinsen. Für eine ausstehende Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter einen Teil zurückhalten.

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