Steuersoftware vergleichen

Steuerprogramme nach Preis und Funktionen vergleichen. Die Kosten sind steuerlich absetzbar.

Steuersoftware unterscheidet sich vor allem in Bedienkomfort, Funktionsumfang und Preis. Der Vergleich hilft dir, die passende Lösung für deine Steuersituation zu finden und dabei Geld zu sparen.

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Warum sich die Steuererklärung lohnt

Die meisten Arbeitnehmer, die eine Steuererklärung abgeben, bekommen Geld zurück. Der Grund: Beim Lohnsteuerabzug werden viele Ausgaben nicht berücksichtigt, etwa Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Handwerkerrechnungen. Eine Steuersoftware führt dich durch die Formulare, fragt nach typischen Ausgaben und rechnet dir vorab aus, was du ungefähr erstattet bekommst. Übertragen wird die Erklärung elektronisch an das Finanzamt.

Worauf es beim Vergleich ankommt

Kosten und Absetzbarkeit

Die Kosten für Steuersoftware kannst du in der nächsten Steuererklärung geltend machen. Soweit sie auf Arbeitslohn, Vermietung oder Selbstständigkeit entfallen, zählen sie zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Als Arbeitnehmer bringt das nur etwas, wenn deine Werbungskosten insgesamt über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen (§ 9a EStG). Als kostenlose Alternative gibt es ELSTER, das Online-Portal der Finanzverwaltung. Es ist kostenlos, rechnet dir aber keine Erstattung vorher aus und gibt weniger Hilfestellung.

Wer mehrere Jahre nachholen will, braucht meist für jedes Steuerjahr eine eigene Programmversion. Manche Anbieter bieten ältere Jahrgänge günstiger an oder schließen sie im Abo ein. Frag vor dem Kauf danach.

Diese Pauschalen solltest du kennen

So gehst du mit der Software vor

  1. Sammle vorab Lohnsteuerbescheinigung, Belege für Arbeitsmittel, Fortbildungen, Spenden, Handwerkerrechnungen und Versicherungsbeiträge.
  2. Aktiviere den Belegabruf, falls die Software ihn anbietet. Dafür brauchst du ein ELSTER-Zertifikat, das du rechtzeitig beantragen solltest, weil der Freischaltcode per Post kommt.
  3. Beantworte die Fragen der Software vollständig und gleich die vorausgefüllten Daten mit deinen Unterlagen ab.
  4. Prüf die Vorabberechnung und schick die Erklärung elektronisch ab.
  5. Vergleiche den Bescheid mit deiner Erklärung, sobald er kommt.

Fristen

Bist du zur Abgabe verpflichtet, etwa mit Steuerklasse III/V, Nebeneinkünften über 410 Euro oder Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, musst du die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben, mit Steuerberater später (§ 149 AO). Wer freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit (§ 169 AO). Die Erklärung für 2022 kannst du also noch bis Ende 2026 einreichen. Verspätete Pflichterklärungen können einen Verspätungszuschlag kosten.

Typische Fallen

Für wen sich Steuersoftware lohnt

Steuersoftware lohnt sich für Arbeitnehmer, Studierende mit Nebenjob, Rentner, Vermieter mit einer oder wenigen Wohnungen und Selbstständige mit einfacher Buchhaltung. Bei komplizierten Fällen, etwa Erbschaften, Auslandseinkünften oder größeren Unternehmen, ist ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die bessere Wahl.

Schritt für Schritt erklärt der Ratgeber Steuererklärung mit Software, wie du vorgehst. Die Erstattung legst du am besten auf ein Tagesgeldkonto. Selbstständige finden ein passendes Geschäftskonto im Vergleich. Mehr unter Finanzen.

Häufige Fragen

Kann ich die Kosten für Steuersoftware absetzen?

Ja. Soweit sie auf Arbeitslohn, Vermietung oder Selbstständigkeit entfallen, sind sie Werbungskosten oder Betriebsausgaben im nächsten Steuerjahr.

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Wenn du zur Abgabe verpflichtet bist, bis zum 31. Juli des Folgejahres (§ 149 AO). Freiwillig hast du vier Jahre Zeit (§ 169 AO).

Brauche ich Steuersoftware oder reicht ELSTER?

ELSTER ist kostenlos, bietet aber weniger Hilfe und keine Vorabberechnung der Erstattung. Software führt dich mit Fragen durch die Erklärung und prüft auf Fehler.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

6 Euro pro Tag im Homeoffice, höchstens 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG).

Was tun, wenn der Steuerbescheid falsch ist?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen (§ 355 AO). Viele Programme vergleichen den Bescheid automatisch mit deiner Erklärung.

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