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Gas vergleichen
Gastarife nach Arbeitspreis, Grundpreis und Preis ohne Neukundenbonus vergleichen.
Leg deine letzte Gasabrechnung daneben: Du brauchst Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh, nicht in m³. Zentralheizung im Mehrfamilienhaus? Dann lies erst unten „Kann ich überhaupt wechseln?“.
Kann ich überhaupt wechseln?
Das klärst du vor dem Rechner, denn bei Gas ist es nicht selbstverständlich.
- Nein, wenn du zur Miete in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung wohnst. Den Gasvertrag hat dann der Vermieter, du zahlst die Heizkosten über die Nebenkostenabrechnung.
- Ja, wenn du eine Gasetagenheizung oder Gastherme in der Wohnung hast und einen eigenen Gaszähler. Dann bekommst du eine eigene Gasrechnung und darfst den Anbieter frei wählen, auch als Mieter.
- Ja, im eigenen Haus mit Gasheizung.
- Ja, wenn du nur einen Gasherd mit eigenem Zähler hast. Bei so kleinem Verbrauch zählt vor allem der Grundpreis.
Unsicher? Schau, wer dir die Gasrechnung schickt. Kommt sie vom Versorger an dich, kannst du wechseln. Taucht Gas nur als Posten in der Nebenkostenabrechnung auf, nicht. Dann lohnt eher der Blick in die Abrechnung: Heiz- und Nebenkosten prüfen.
So stellst du den Rechner richtig ein
- Neukundenbonus nicht blind einrechnen. Viele Gastarife sind nur im ersten Jahr günstig, weil ein Bonus den Preis drückt. Bietet der Rechner es an, blende Boni aus. Sonst rechne selbst: Grundpreis mal 12 plus Arbeitspreis mal deinen Verbrauch in kWh. Das ist ungefähr dein Preis ab dem zweiten Jahr.
- Laufzeit höchstens 12 Monate. So kannst du jeden Winter neu entscheiden.
- Preisgarantie mindestens so lang wie die Laufzeit. Eine eingeschränkte Preisgarantie gilt nur für den Teil, den der Anbieter selbst kalkuliert. Ändern sich Netzentgelte, Steuern oder der CO₂-Preis, darf er das weitergeben. Den CO₂-Preis auf Erdgas legt die Politik fest, er kann zum Jahreswechsel steigen. Eine volle Preisgarantie nimmt meist nur Steueränderungen aus.
- Keine Vorkasse. Wer ein Jahr im Voraus zahlt, verliert das Geld meist, wenn der Anbieter pleitegeht.
- Kurze Kündigungsfrist. Ein Monat ist gut.
Tipp: Nimm nicht reflexartig Platz 1. Schau dir die ersten fünf Treffer mit diesen Filtern an und nimm den, der auch ohne Bonus günstig ist. Und trag dir einen Termin einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit in den Kalender, damit dich der Preis im zweiten Jahr nicht überrascht.
Verbrauch: kWh statt m³
Der Rechner will deinen Jahresverbrauch in kWh. Dein Gaszähler zählt aber Kubikmeter. Auf der Jahresabrechnung steht meist beides, samt Umrechnung:
kWh = m³ × Zustandszahl × Brennwert
Zustandszahl und Brennwert stehen auf deiner Abrechnung, beide schwanken je nach Region leicht. Für eine grobe Schätzung reicht: Kubikmeter mal 10 bis 11. Aus 1.200 m³ werden so ungefähr 12.000 bis 13.200 kWh.
Neu eingezogen? Pauschalwerte pro Person helfen bei Gas wenig, weil Wohnfläche, Dämmung und Warmwasser den Verbrauch bestimmen. Frag den Vermieter oder Vormieter nach dem Verbrauch des Vorjahres und lies am Einzugstag den Zähler ab. Nach der ersten Abrechnung passt du den Abschlag an.
Fristen: wann du raus kannst
- Grundversorgung: jederzeit mit zwei Wochen Frist. Hast du nach dem Einzug nie selbst einen Gasvertrag abgeschlossen, steckst du sehr wahrscheinlich darin. Das steht auf der Rechnung.
- Verträge ab 1. März 2022: Nach der Erstlaufzeit verlängern sie sich nur noch unbefristet, mit einem Monat Kündigungsfrist.
- Ältere Verträge: Hier kann noch eine Verlängerung um ein ganzes Jahr drinstehen. Schau in die Unterlagen.
- Preiserhöhung: Der Anbieter muss sie vorher mitteilen. Du hast dann ein Sonderkündigungsrecht zu dem Tag, an dem der neue Preis gelten soll. Viele Erhöhungen kommen zum 1. Januar, also lies die Post im Herbst genau.
Den alten Vertrag kündigt meist der neue Anbieter für dich. Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung kündigst du besser selbst, per E-Mail oder Kundenportal. Den ganzen Ablauf Schritt für Schritt findest du im Ratgeber Gasanbieter wechseln.
Am Wechseltag
Fotografier den Zählerstand an dem Tag, an dem der neue Vertrag beginnt. Mit diesem Stand rechnen beide Anbieter ab, und du hast einen Beleg, falls die Schlussrechnung nicht passt.
Deine Heizung bleibt dabei an. Am Zähler und an der Therme ändert sich nichts, kein Techniker muss kommen. Geht ein Anbieter pleite, liefert der örtliche Grundversorger automatisch weiter, bis du einen neuen Vertrag hast.
Häufige Fragen
Ich wohne zur Miete – kann ich den Gasanbieter wechseln?
Nur, wenn du einen eigenen Gaszähler und eine eigene Gasrechnung hast, typisch bei Gasetagenheizung oder Gastherme in der Wohnung. Bei einer Zentralheizung im Mehrfamilienhaus hat der Vermieter den Vertrag, dann kannst du nicht wechseln.
Wie rechne ich m³ in kWh um?
kWh = m³ × Zustandszahl × Brennwert. Beide Werte stehen auf deiner Gasabrechnung. Als grobe Schätzung reicht: Kubikmeter mal 10 bis 11.
Bleibt die Heizung beim Wechsel an?
Ja. Der Wechsel läuft nur über die Verträge, an Zähler und Therme ändert sich nichts. Kein Techniker muss kommen.
Muss ich beim alten Gasanbieter selbst kündigen?
Meist nicht, das übernimmt der neue Anbieter mit deiner Vollmacht. Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung kündige lieber selbst in Textform, damit die Frist sicher hält.
Mein Gasanbieter erhöht den Preis – was jetzt?
Du darfst zu dem Tag kündigen, an dem der neue Preis gelten soll. Vergleich gleich, schließ den neuen Tarif ab und kündige den alten mit Hinweis auf die Preiserhöhung. Das Datum steht im Schreiben.
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