Gasanbieter wechseln: Wer darf, welche Fristen, wie es geht

Darfst du als Mieter wechseln, wie rechnest du m³ in kWh um und wann kommst du raus? Fristen-Tabelle, 5 Schritte und typische Fallen.

4 Min. Lesezeit ·Aktualisiert am 4. Oktober 2026

Kurzfassung

  • Erst klären, ob du darfst: Mit eigenem Gaszähler ja, bei Zentralheizung im Mehrfamilienhaus als Mieter nein.
  • Der neue Anbieter kündigt meist für dich. Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung kündigst du besser selbst.
  • Grundversorgung: jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar. Verträge ab 1. März 2022 sind nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar.
  • Der Rechner braucht kWh, nicht m³. Die Umrechnung steht auf deiner Abrechnung.
  • Die Heizung bleibt an. Kein Techniker, kein Umbau.

Wie du den Rechner richtig einstellst, steht direkt beim Gasvergleich. Hier geht es um den Wechsel selbst: ob du darfst, wann du raus kannst und wo es hakt.

Erst klären: Darfst du überhaupt wechseln

  • Mieter mit Zentralheizung im Mehrfamilienhaus: Nein. Der Vermieter hat den Gasvertrag, du zahlst über die Nebenkosten.
  • Gasetagenheizung oder Gastherme mit eigenem Zähler: Ja, auch als Mieter. Du bekommst eine eigene Gasrechnung.
  • Eigenes Haus mit Gasheizung: Ja.

Der schnellste Test: Wer schickt dir die Gasrechnung? Kommt sie vom Versorger an dich, kannst du wechseln.

Verbrauch: von m³ zu kWh

Dein Zähler zählt Kubikmeter, Tarife rechnen in kWh. Die Formel lautet kWh = m³ × Zustandszahl × Brennwert. Beide Werte stehen auf der Jahresabrechnung, meist auch gleich das Ergebnis in kWh. Grob gilt: Kubikmeter mal 10 bis 11.

Dann rechne deinen aktuellen Preis aus: Grundpreis mal 12 plus Arbeitspreis mal Verbrauch in kWh. Mit diesem Betrag gehst du in den Vergleich.

Deine Fristen auf einen Blick

SituationFristHinweis
Grundversorgung2 WochenJederzeit, ohne Grund.
Erstlaufzeit (Vertrag ab 1.3.2022)Höchstens 1 Monat zum LaufzeitendeGenaues Datum im Vertrag.
Nach der Erstlaufzeit (Vertrag ab 1.3.2022)1 MonatVerlängert sich nur noch unbefristet.
Älterer VertragLaut VertragKann sich noch um ein Jahr verlängern.
PreiserhöhungZum Tag der ErhöhungSonderkündigungsrecht, auch mitten in der Laufzeit.
Umzug6 WochenGilt nicht, wenn der Anbieter dich an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen weiter beliefert.

Preiserhöhungen kommen häufig zum 1. Januar. Lies deshalb die Post deines Gasversorgers im Herbst und Winter genau.

So wechselst du in 5 Schritten

  1. Abrechnung bereitlegen: Verbrauch in kWh, Zählernummer, falls vorhanden die Marktlokations-ID, dazu dein jetziger Anbieter.
  2. Vergleichen: im Gasvergleich mit ausgeblendetem Bonus, höchstens 12 Monaten Laufzeit, Preisgarantie über die ganze Laufzeit und ohne Vorkasse.
  3. Abschließen: Lieferbeginn „nächstmöglich“ oder zum Laufzeitende wählen und den neuen Anbieter mit der Kündigung beauftragen. Bei einer Sonderkündigung kündigst du zusätzlich selbst, in Textform.
  4. Bestätigungen abwarten: Lieferbeginn vom neuen Anbieter, Kündigungsbestätigung vom alten. Kommt nichts, frag nach.
  5. Zählerstand fotografieren am Tag des Lieferbeginns. Danach den neuen Abschlag prüfen.

Wo es beim Wechsel hakt

  • Der Preis im zweiten Jahr: Bonustarife sind oft nur im ersten Jahr günstig. Trag dir einen Termin einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit ein.
  • Bonusbedingungen: Bei manchen Anbietern entfällt der Bonus, wenn die Kündigung schon im ersten Belieferungsjahr eingeht. Lies die Bedingungen.
  • Eingeschränkte Preisgarantie: Ändern sich Netzentgelte, Steuern oder der CO₂-Preis, darf der Anbieter das trotzdem weitergeben.
  • Abschlag im Sommer: Du heizt im Winter, zahlst aber zwölf gleiche Abschläge. Senke ihn im Sommer nicht, sonst kommt die Nachzahlung.
  • Vorkasse: Bei einer Pleite ist das Geld meist weg.
  • Schlussrechnung: Der alte Anbieter muss spätestens sechs Wochen nach Lieferende abrechnen. Vergleich den Zählerstand mit deinem Foto.

Häufige Fragen zum Gaswechsel

Muss beim Wechsel ein Techniker kommen?

Nein. Zähler und Therme bleiben, wie sie sind. Es ändert sich nur, wer dir die Rechnung schickt.

Was passiert, wenn mein Gasanbieter pleitegeht?

Der örtliche Grundversorger liefert automatisch weiter, die Heizung bleibt warm. Such dir dann in Ruhe einen neuen Tarif.

Ich ziehe um. Was passiert mit meinem Gasvertrag?

Du kannst ihn mit sechs Wochen Frist kündigen, außer dein Anbieter beliefert dich an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen. Hat die neue Wohnung eine Zentralheizung, brauchst du keinen eigenen Gasvertrag mehr.

Mein Vermieter hat den Gasvertrag. Kann ich trotzdem etwas tun?

Wechseln kannst du nicht. Prüf aber deine Heizkostenabrechnung und sprich den Vermieter an, wenn die Kosten auffällig hoch sind. Er muss bei den Nebenkosten wirtschaftlich handeln.

Kann ich mitten in der Laufzeit wechseln?

Nur bei einer Preiserhöhung, einem Umzug oder aus der Grundversorgung. Sonst schließt du jetzt ab und lässt den neuen Vertrag zum Laufzeitende beginnen.

Dein Plan

  1. Prüfen, ob die Gasrechnung an dich geht. Nur dann kannst du wechseln.
  2. Auf der Jahresabrechnung Verbrauch in kWh, Tarifart und Laufzeitende nachsehen.
  3. Im Gasvergleich ohne Bonus vergleichen und nur wechseln, wenn der Tarif auch im zweiten Jahr günstiger ist.
  4. Termin einen Monat vor Ende der neuen Erstlaufzeit in den Kalender eintragen.

Zum Gasvergleich

Alle Tipps