Kfz-Versicherung vergleichen
Bis 30.11. kündigen, ab 1.1. weniger zahlen: Beitragsrechnung daneben legen und vergleichen.
Leg deine Beitragsrechnung daneben: Für den Vergleich brauchst du den Fahrzeugschein, deine SF-Klasse und die Kilometer pro Jahr. Läuft dein Vertrag zum 31.12., muss die Kündigung bis 30. November beim Versicherer sein.
Erinnerung am 15. November
Drei Zeilen auf der Beitragsrechnung
Die Rechnung fürs neue Jahr kommt meist im Oktober oder November. Bevor du irgendetwas eintippst, schau dir darauf drei Zeilen an:
- Schadenfreiheitsklasse (SF): Sie bestimmt den Rabatt am stärksten. Stimmt sie? Nach einem schadenfreien Jahr sollte sie gestiegen sein.
- Typ- und Regionalklasse: Beide werden jedes Jahr neu eingestuft, die Typklasse nach den Schäden deines Automodells, die Regionalklasse nach den Schäden in deinem Zulassungsbezirk. Sind sie gestiegen, wird es teurer, obwohl du nichts falsch gemacht hast. Genau dann lohnt der Vergleich am meisten.
- Jährliche Fahrleistung und Fahrerkreis: Stehen da noch 20.000 km, obwohl du seit dem Homeoffice kaum fährst? Ist der Sohn eingetragen, der längst ein eigenes Auto hat? Beides kostet Geld.
Mit diesen drei Angaben, dem Fahrzeugschein und dem gewünschten Beginn 1. Januar hast du alles für den Rechner. Bleib bei der Wahrheit: Falsche Angaben zu Kilometern oder Fahrern können im Schadenfall richtig teuer werden.
Vier Fälle, bei denen der Rechner oft falsch ausgefüllt wird
Dein Kind fährt ab und zu mit
Fahrer unter 25 machen den Tarif deutlich teurer. Trotzdem gehört jeder in den Fahrerkreis, der regelmäßig fährt. Wer ihn weglässt und es kracht, riskiert eine Vertragsstrafe. Vergleiche lieber zwei Varianten: mit und ohne jungen Fahrer. Dann siehst du, was die Mitnutzung wirklich kostet.
Zweitwagen oder erstes eigenes Auto
Für einen Zweitwagen stufen viele Versicherer günstiger ein als bei null. Und viele erlauben, dass Eltern oder Partner ihren Schadenfreiheitsrabatt abgeben. Aber Achtung: Wer abgibt, fängt selbst wieder weiter unten an. Das rechnet sich meist nur, wenn der Abgebende kaum noch fährt.
Leasing oder Finanzierung
Hier ist Vollkasko fast immer im Leasing- oder Kreditvertrag vorgeschrieben. Spar dann nicht an der Deckung, sondern an Selbstbeteiligung, Zahlweise und Werkstattbindung.
Werkstattbindung und Telematik
Mit Werkstattbindung lässt du Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren und bekommst dafür einen Rabatt. Das lohnt sich, wenn dir egal ist, wer repariert. Telematik-Tarife geben Rabatt für ruhiges Fahren, dafür wertet eine App oder ein Stecker dein Fahrverhalten aus. Das ist nicht jedermanns Sache. Entscheide bewusst, statt einfach den billigsten Treffer zu nehmen.
Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?
Eine feste Regel gibt es nicht. Faustregel:
- Vollkasko bei Neuwagen, bei Autos in den ersten Jahren und immer dann, wenn dich ein selbst verschuldeter Totalschaden finanziell aus der Bahn werfen würde.
- Teilkasko, wenn das Auto noch einen spürbaren Wert hat, ein selbst verursachter Unfallschaden dich aber nicht ruinieren würde. Sie zahlt unter anderem bei Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel und Wildunfall.
- Nur Haftpflicht bei alten Autos mit geringem Restwert. Die Haftpflicht ist Pflicht und zahlt Schäden, die du anderen zufügst.
Der Jahreswechsel ist der beste Moment, die Deckung anzupassen. Wer seit Jahren Vollkasko für einen zwölf Jahre alten Kombi zahlt, findet hier oft den größten Hebel, ganz ohne Versichererwechsel.
Worauf du beim Tarif achten solltest
- Deckungssumme in der Haftpflicht: 100 Mio. € pauschal sind heute üblich.
- Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit, sonst kann der Versicherer etwa nach einer überfahrenen roten Ampel kürzen.
- Marderbiss inklusive Folgeschäden und Elementarschäden wie Sturm, Hagel und Überschwemmung in der Teilkasko.
- Rabattschutz lohnt sich, wenn deine SF-Klasse schon hoch ist und du einen Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen willst.
Kein Rechner zeigt alle Versicherer
Der Rechner auf dieser Seite deckt sehr viele Tarife ab. Nicht jeder Versicherer ist aber in jedem Vergleichsportal gelistet, vor allem einige Direktversicherer fehlen. Wenn du den letzten Euro willst, prüf das günstigste Ergebnis zusätzlich bei ein oder zwei Direktanbietern gegen.
So läuft der Wechsel ab
- Heute: Beitragsrechnung und Fahrzeugschein raussuchen, Rechner ausfüllen.
- Bis Mitte November: neuen Vertrag mit Beginn 1. Januar abschließen. Erst abschließen, dann kündigen, so bist du nie ohne Schutz.
- Spätestens am 25. November: alten Vertrag in Textform kündigen, per E-Mail, Kundenportal oder Kündigungsbutton. Entscheidend ist, dass die Kündigung bis 30. November beim Versicherer ist. 2026 ist das ein Montag.
- Danach: Kündigungsbestätigung abheften und auf der neuen Police prüfen, ob die SF-Klasse richtig übernommen wurde.
Alle Fristen, auch für Sonderkündigung, Schaden und Autokauf, stehen im Ratgeber Kfz-Versicherung wechseln.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Brauche ich Vollkasko, Teilkasko oder reicht Haftpflicht?
Was brauche ich für den Kfz-Versicherungsvergleich?
Die Beitragsrechnung kam erst Ende November. Ist es zu spät?
Nicht unbedingt. Hat dein Versicherer den Beitrag erhöht, ohne die Leistung zu verbessern, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, auch nach dem 30. November. Ohne Erhöhung gilt die normale Frist: Die Kündigung muss einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer sein.
Darf ich per E-Mail kündigen?
Ja. Die Kündigung braucht nur Textform, also reicht eine E-Mail, das Kundenportal oder der Kündigungsbutton auf der Website des Versicherers. Lass dir den Eingang bestätigen, denn es zählt der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum.
Was passiert, wenn mich der neue Versicherer nicht nimmt?
Deshalb die Reihenfolge: erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen. Dann bist du nie ohne Versicherungsschutz, auch wenn ein Antrag abgelehnt wird.
Kündigt der neue Versicherer den alten Vertrag für mich?
Manche bieten das als Service an. Verlass dich nur darauf, wenn es dir schriftlich zugesagt wurde. Die Frist bis 30. November bleibt deine Verantwortung, deshalb kündige im Zweifel lieber selbst.
Verliere ich beim Wechsel meine Schadenfreiheitsklasse?
Nein. Die SF-Klasse gehört dir als Versicherungsnehmer und wird vom neuen Versicherer beim alten abgefragt. Prüf auf der neuen Police, ob sie richtig übernommen wurde.
Ändert sich durch den Wechsel meine Kfz-Steuer?
Nein. Die Kfz-Steuer erhebt der Zoll unabhängig von deiner Versicherung. Ein Wechsel ändert daran nichts.
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