Kfz-Versicherung vergleichen

Bis 30.11. kündigen, ab 1.1. weniger zahlen: Beitragsrechnung daneben legen und vergleichen.

November30letzter Tag zum Kündigennoch 45 Tage
Kündigung muss bis 30. November beim alten Versicherer sein. Erst hier den neuen Tarif ab 1. Januar sichern, dann kündigen – so bist du nie ohne Schutz.

Leg deine Beitragsrechnung daneben: Für den Vergleich brauchst du den Fahrzeugschein, deine SF-Klasse und die Kilometer pro Jahr. Läuft dein Vertrag zum 31.12., muss die Kündigung bis 30. November beim Versicherer sein.

Kfz-Beitragsrechnung neben einem Kalenderblatt mit dem Stichtag 30. November

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November15deine Erinnerungzwei Wochen Puffer

Erinnerung am 15. November

Drei Zeilen auf der Beitragsrechnung

Die Rechnung fürs neue Jahr kommt meist im Oktober oder November. Bevor du irgendetwas eintippst, schau dir darauf drei Zeilen an:

Mit diesen drei Angaben, dem Fahrzeugschein und dem gewünschten Beginn 1. Januar hast du alles für den Rechner. Bleib bei der Wahrheit: Falsche Angaben zu Kilometern oder Fahrern können im Schadenfall richtig teuer werden.

Vier Fälle, bei denen der Rechner oft falsch ausgefüllt wird

Dein Kind fährt ab und zu mit

Fahrer unter 25 machen den Tarif deutlich teurer. Trotzdem gehört jeder in den Fahrerkreis, der regelmäßig fährt. Wer ihn weglässt und es kracht, riskiert eine Vertragsstrafe. Vergleiche lieber zwei Varianten: mit und ohne jungen Fahrer. Dann siehst du, was die Mitnutzung wirklich kostet.

Zweitwagen oder erstes eigenes Auto

Für einen Zweitwagen stufen viele Versicherer günstiger ein als bei null. Und viele erlauben, dass Eltern oder Partner ihren Schadenfreiheitsrabatt abgeben. Aber Achtung: Wer abgibt, fängt selbst wieder weiter unten an. Das rechnet sich meist nur, wenn der Abgebende kaum noch fährt.

Leasing oder Finanzierung

Hier ist Vollkasko fast immer im Leasing- oder Kreditvertrag vorgeschrieben. Spar dann nicht an der Deckung, sondern an Selbstbeteiligung, Zahlweise und Werkstattbindung.

Werkstattbindung und Telematik

Mit Werkstattbindung lässt du Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren und bekommst dafür einen Rabatt. Das lohnt sich, wenn dir egal ist, wer repariert. Telematik-Tarife geben Rabatt für ruhiges Fahren, dafür wertet eine App oder ein Stecker dein Fahrverhalten aus. Das ist nicht jedermanns Sache. Entscheide bewusst, statt einfach den billigsten Treffer zu nehmen.

Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?

Eine feste Regel gibt es nicht. Faustregel:

Der Jahreswechsel ist der beste Moment, die Deckung anzupassen. Wer seit Jahren Vollkasko für einen zwölf Jahre alten Kombi zahlt, findet hier oft den größten Hebel, ganz ohne Versichererwechsel.

Worauf du beim Tarif achten solltest

Kein Rechner zeigt alle Versicherer

Der Rechner auf dieser Seite deckt sehr viele Tarife ab. Nicht jeder Versicherer ist aber in jedem Vergleichsportal gelistet, vor allem einige Direktversicherer fehlen. Wenn du den letzten Euro willst, prüf das günstigste Ergebnis zusätzlich bei ein oder zwei Direktanbietern gegen.

So läuft der Wechsel ab

  1. Heute: Beitragsrechnung und Fahrzeugschein raussuchen, Rechner ausfüllen.
  2. Bis Mitte November: neuen Vertrag mit Beginn 1. Januar abschließen. Erst abschließen, dann kündigen, so bist du nie ohne Schutz.
  3. Spätestens am 25. November: alten Vertrag in Textform kündigen, per E-Mail, Kundenportal oder Kündigungsbutton. Entscheidend ist, dass die Kündigung bis 30. November beim Versicherer ist. 2026 ist das ein Montag.
  4. Danach: Kündigungsbestätigung abheften und auf der neuen Police prüfen, ob die SF-Klasse richtig übernommen wurde.

Alle Fristen, auch für Sonderkündigung, Schaden und Autokauf, stehen im Ratgeber Kfz-Versicherung wechseln.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein, damit der Wechsel zum 1. Januar greift. 2026 ist der 30. November ein Montag. Schick die Kündigung am besten bis Mitte November ab, damit du Puffer hast. Per E-Mail oder Kundenportal geht es am schnellsten.
Brauche ich Vollkasko, Teilkasko oder reicht Haftpflicht?
Die Haftpflicht ist Pflicht und zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Vollkasko lohnt sich bei Neuwagen und jüngeren Autos, weil sie auch selbst verschuldete Schäden abdeckt. Teilkasko reicht oft, wenn das Auto noch einen spürbaren Restwert hat, aber ein Totalschaden dich nicht ruinieren würde. Bei alten Autos mit geringem Wert tut es die reine Haftpflicht.
Was brauche ich für den Kfz-Versicherungsvergleich?
Du brauchst drei Sachen: deine aktuelle Beitragsrechnung (darauf stehen SF-Klasse, Typ- und Regionalklasse), den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und eine grobe Schätzung deiner jährlichen Fahrleistung.
Die Beitragsrechnung kam erst Ende November. Ist es zu spät?

Nicht unbedingt. Hat dein Versicherer den Beitrag erhöht, ohne die Leistung zu verbessern, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, auch nach dem 30. November. Ohne Erhöhung gilt die normale Frist: Die Kündigung muss einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer sein.

Darf ich per E-Mail kündigen?

Ja. Die Kündigung braucht nur Textform, also reicht eine E-Mail, das Kundenportal oder der Kündigungsbutton auf der Website des Versicherers. Lass dir den Eingang bestätigen, denn es zählt der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum.

Was passiert, wenn mich der neue Versicherer nicht nimmt?

Deshalb die Reihenfolge: erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen. Dann bist du nie ohne Versicherungsschutz, auch wenn ein Antrag abgelehnt wird.

Kündigt der neue Versicherer den alten Vertrag für mich?

Manche bieten das als Service an. Verlass dich nur darauf, wenn es dir schriftlich zugesagt wurde. Die Frist bis 30. November bleibt deine Verantwortung, deshalb kündige im Zweifel lieber selbst.

Verliere ich beim Wechsel meine Schadenfreiheitsklasse?

Nein. Die SF-Klasse gehört dir als Versicherungsnehmer und wird vom neuen Versicherer beim alten abgefragt. Prüf auf der neuen Police, ob sie richtig übernommen wurde.

Ändert sich durch den Wechsel meine Kfz-Steuer?

Nein. Die Kfz-Steuer erhebt der Zoll unabhängig von deiner Versicherung. Ein Wechsel ändert daran nichts.

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