Stromvertrag wechseln: Fristen, Ablauf und wo es hakt

Wann du aus deinem Stromvertrag rauskommst, wer kündigt und welche Fallen beim Wechsel lauern: Fristen-Tabelle, 5 Schritte und ein konkreter Plan.

4 Min. Lesezeit ·Aktualisiert am 15. Oktober 2026

Kurzfassung

  • Du brauchst nur deine letzte Jahresabrechnung: Verbrauch in kWh, Zählernummer, bisheriger Anbieter.
  • Der neue Anbieter kündigt meist für dich. Nur bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung kündigst du besser selbst.
  • Grundversorgung: jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar.
  • Verträge ab 1. März 2022: nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar.
  • Der Strom fließt weiter. Am Zähler ändert sich nichts.

Wie du den Rechner richtig einstellst (Bonus, Laufzeit, Preisgarantie), steht direkt beim Stromvergleich. Hier geht es um den Wechsel selbst: wann du raus kannst, was du tun musst und wo es hakt.

Erst prüfen: In welchem Vertrag steckst du?

Nimm deine letzte Jahresabrechnung oder schau ins Kundenportal. Dort steht, welcher Tarif es ist und bis wann er läuft.

  • „Grundversorgung“ oder „Allgemeiner Tarif“: Du hast nie selbst gewählt, zum Beispiel nach dem Einzug. Raus kommst du jederzeit mit zwei Wochen Frist. Hier lohnt der Vergleich oft am meisten.
  • Sondervertrag in der Erstlaufzeit: Du kannst zum Ende der Laufzeit kündigen. Die Frist steht im Vertrag, bei Verträgen ab März 2022 höchstens ein Monat.
  • Sondervertrag nach der Erstlaufzeit: Bei Verträgen ab 1. März 2022 jederzeit mit einem Monat Frist. Ältere Verträge können sich noch um bis zu ein Jahr verlängert haben.

Dann rechne deinen aktuellen Preis aus: Grundpreis mal 12 plus Arbeitspreis mal Verbrauch. Mit diesem Betrag gehst du in den Vergleich.

Deine Fristen auf einen Blick

SituationFristHinweis
Grundversorgung2 WochenJederzeit, ohne Grund.
Erstlaufzeit (Vertrag ab 1.3.2022)Höchstens 1 Monat zum LaufzeitendeGenaues Datum im Vertrag.
Nach der Erstlaufzeit (Vertrag ab 1.3.2022)1 MonatVerlängert sich nur noch unbefristet.
Älterer VertragLaut VertragKann sich noch um ein Jahr verlängern.
PreiserhöhungZum Tag der ErhöhungSonderkündigungsrecht, auch mitten in der Laufzeit.
Umzug6 WochenGilt nicht, wenn der Anbieter dich an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen weiter beliefert.

So wechselst du in 5 Schritten

  1. Abrechnung bereitlegen: Jahresverbrauch in kWh, Zählernummer, falls vorhanden die Marktlokations-ID (MaLo-ID), dazu dein jetziger Anbieter.
  2. Vergleichen: im Stromvergleich mit ausgeblendetem Bonus, höchstens 12 Monaten Laufzeit, Preisgarantie über die ganze Laufzeit und ohne Vorkasse.
  3. Abschließen: Lieferbeginn „nächstmöglich“ oder zum Laufzeitende wählen und den neuen Anbieter mit der Kündigung beauftragen. Bei einer Sonderkündigung kündigst du zusätzlich selbst, in Textform, mit Hinweis auf die Preiserhöhung.
  4. Bestätigungen abwarten: Auftragsbestätigung und Lieferbeginn vom neuen Anbieter, Kündigungsbestätigung vom alten. Kommt nichts, frag nach.
  5. Zählerstand fotografieren am Tag des Lieferbeginns und beiden Anbietern mitteilen, wenn sie danach fragen. Danach den neuen Abschlag prüfen.

Wo es beim Wechsel hakt

  • Der Preis im zweiten Jahr: Bonustarife sind im ersten Jahr günstig und danach oft nicht mehr. Trag dir einen Termin einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit ein und vergleich dann neu.
  • Bonusbedingungen: Bei manchen Anbietern entfällt der Bonus, wenn deine Kündigung schon im ersten Belieferungsjahr eingeht, auch wenn sie erst danach wirkt. Lies die Bedingungen, bevor du kündigst.
  • Eingeschränkte Preisgarantie: Sie schützt nur den Teil, den der Anbieter selbst kalkuliert. Steigen Netzentgelte, Steuern oder Umlagen, darf er trotzdem erhöhen.
  • Vorkasse und Pakettarife: Bei einer Pleite ist vorausgezahltes Geld meist weg. Beim Paket wird Mehrverbrauch teuer.
  • Zu niedriger Abschlag: Ein günstiger Monatsbetrag sieht gut aus, endet aber in einer Nachzahlung. Er sollte zu deinem echten Verbrauch passen.
  • Schlussrechnung: Der alte Anbieter muss spätestens sechs Wochen nach Lieferende abrechnen. Vergleich den Zählerstand mit deinem Foto.

Sonderfälle

Umzug: Du kannst mit sechs Wochen Frist kündigen, es sei denn, dein Anbieter beliefert dich an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen. Ziehst du ein und schließt keinen Vertrag ab, landest du in der Grundversorgung. Raus kommst du dann mit zwei Wochen Frist.

Wärmepumpe, Wallbox, dynamischer Tarif: Dafür gibt es eigene Tarife und Regeln, etwa das reduzierte Netzentgelt nach § 14a EnWG. Sie sind beim Stromvergleich kurz erklärt.

Häufige Fragen zum Stromwechsel

Kann ich mitten in der Laufzeit wechseln?

Nur bei einer Preiserhöhung, einem Umzug oder wenn du in der Grundversorgung bist. Sonst schließt du den neuen Vertrag jetzt ab und lässt ihn zum Ende der Laufzeit beginnen.

Wie lange dauert der Wechsel?

Das bestimmt die Kündigungsfrist deines alten Vertrags, nicht die Technik. Aus der Grundversorgung bist du nach zwei Wochen raus. Den genauen Lieferbeginn bestätigt dir der neue Anbieter.

Was passiert, wenn mein neuer Anbieter pleitegeht?

Der örtliche Grundversorger liefert automatisch weiter, du sitzt nie im Dunkeln. Such dir dann in Ruhe einen neuen Tarif. Bezahlte Vorkasse ist in so einem Fall meist verloren, deshalb keine Vorkasse.

Ich ziehe um. Was passiert mit meinem Stromvertrag?

Du kannst ihn mit sechs Wochen Frist kündigen, außer dein Anbieter beliefert dich an der neuen Adresse zu gleichen Bedingungen. Gib dem Anbieter rechtzeitig Auszugsdatum und Zählerstand.

Wie oft darf ich den Stromanbieter wechseln?

So oft deine Verträge es erlauben. Es gibt keine Sperre und keinen Nachteil. Viele vergleichen jedes Jahr kurz vor Ende der Erstlaufzeit.

Dein Plan

  1. Letzte Jahresabrechnung raussuchen und nachsehen: Grundversorgung oder Sondervertrag, und bis wann?
  2. Aktuellen Jahrespreis ausrechnen: Grundpreis mal 12 plus Arbeitspreis mal Verbrauch.
  3. Im Stromvergleich ohne Bonus vergleichen und nur wechseln, wenn der neue Tarif auch im zweiten Jahr günstiger ist.
  4. Termin einen Monat vor Ende der neuen Erstlaufzeit in den Kalender eintragen.

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