Gemeinschaftskonto vergleichen

Kosten, zweite Karte und App-Zugang prüfen, Oder- und Und-Konto unterscheiden.

Setzt euch vorher kurz zusammen: Welche Kosten sollen über das gemeinsame Konto laufen, und wie viel zahlt jeder monatlich ein? Diesen Betrag gebt ihr im Rechner als Geldeingang an, denn davon hängt bei vielen Banken ab, ob das Konto kostenlos ist.

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Wofür ein Gemeinschaftskonto gut ist

Miete, Strom, Einkäufe, Versicherungen: Wer zusammenlebt, hat gemeinsame Fixkosten. Ein Gemeinschaftskonto bündelt sie. Jeder zahlt seinen Anteil per Dauerauftrag ein, die gemeinsamen Rechnungen gehen von dort ab. Bewährt hat sich das Drei-Konten-Modell: zwei eigene Konten für persönliche Ausgaben und ein gemeinsames für den Haushalt. So bleibt jedem ein eigener Spielraum, und niemand muss jede Ausgabe erklären.

Wie viel jeder einzahlt, ist eure Sache. Manche teilen hälftig, andere nach Einkommen. Wichtig ist, dass ihr das vorher besprecht und nicht erst, wenn das Konto leer ist. Welche Kontomodelle es für Paare und Familien noch gibt, steht im Ratgeber Kontomodelle für Singles, Paare und Familien.

Oder-Konto oder Und-Konto?

Beim Dispo haftet ihr in der Regel beide für den vollen Betrag, als Gesamtschuldner (§ 427 BGB), auch wenn nur einer überzogen hat. Wer das nicht will, lässt den Dispo auf dem Gemeinschaftskonto gar nicht erst einrichten. Und: Hat einer von euch Schulden, können Gläubiger auch das Gemeinschaftskonto pfänden.

Worauf du im Vergleich achten solltest

Der Rechner ist schon auf Paare eingestellt. Gebt als Geldeingang den Betrag an, der wirklich auf das gemeinsame Konto fließt, nicht euer gesamtes Einkommen.

Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto

Guthaben ist pro Kunde und Bank bis 100.000 Euro gesetzlich gesichert (§ 8 EinSiG). Beim Gemeinschaftskonto zählt der Anteil jedes Inhabers (§ 7 Abs. 4 EinSiG). Dieser Anteil wird mit euren übrigen Guthaben bei derselben Bank zusammengerechnet. Fürs Haushaltskonto spielt das selten eine Rolle, für größere Rücklagen schon.

Steuern: Freistellungsauftrag und Schenkung

Zinsen auf dem gemeinsamen Konto sind Kapitalerträge. Zusammen veranlagte Ehepaare haben einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro im Jahr, alle anderen 1.000 Euro pro Person (§ 20 Abs. 9 EStG). Ehepaare können für das Gemeinschaftskonto einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Für unverheiratete Paare geht das bei einem Gemeinschaftskonto nicht. Zu viel gezahlte Steuer holt ihr euch dann über die Steuererklärung zurück. Wer zinsbringend spart, legt das Geld ohne Trauschein besser auf ein eigenes Tagesgeldkonto.

Weniger bekannt: Zahlt einer deutlich mehr ein als der andere, kann das Finanzamt das als Schenkung werten, weil beim Oder-Konto beide über das Guthaben verfügen können. Für Ehe- und eingetragene Lebenspartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, für unverheiratete Paare nur 20.000 Euro, jeweils zusammengerechnet über zehn Jahre (§ 16 ErbStG). Fürs Haushaltsgeld ist das kein Thema, für größere Ersparnisse schon.

Wenn ihr euch trennt

Beim Oder-Konto kann jeder weiter allein verfügen, notfalls auch über das ganze Guthaben. Bei Streit könnt ihr bei vielen Banken verlangen, dass nur noch gemeinsam verfügt werden darf. Danach: Daueraufträge umstellen, Restguthaben aufteilen, Konto kündigen. Stirbt einer von euch, kann der andere beim Oder-Konto meist weiter verfügen. Die Erben treten aber an die Stelle des Verstorbenen und haben Anspruch auf seinen Anteil.

Typische Fallen

Was der Rechner nicht zeigt

Der Rechner zeigt viele Banken, aber nicht alle. Regionale Sparkassen und Genossenschaftsbanken fehlen oft. Konditionen ändern sich, lest das Preis- und Leistungsverzeichnis vor der Eröffnung.

Sucht jeder noch ein eigenes Konto, hilft der Girokonto-Vergleich.

Häufige Fragen

Haften beide für den Dispo auf dem Gemeinschaftskonto?

In der Regel ja. Wer gemeinsam einen Kontovertrag schließt, haftet als Gesamtschuldner (§ 427 BGB), also für den vollen Betrag, auch wenn nur einer überzogen hat. Wer das vermeiden will, verzichtet auf den Dispo.

Können auch unverheiratete Paare ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

Ja, die meisten Banken eröffnen Gemeinschaftskonten unabhängig vom Familienstand. Unverheiratete Paare können aber keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag dafür erteilen und haben bei der Schenkungsteuer nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Wie hoch ist ein Gemeinschaftskonto bei einer Bankpleite gesichert?

Bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Beim Gemeinschaftskonto zählt der Anteil jedes Inhabers (§ 7 Abs. 4 EinSiG), zusammengerechnet mit seinen übrigen Guthaben bei derselben Bank.

Was ist der Unterschied zwischen Oder-Konto und Und-Konto?

Beim Oder-Konto darf jeder allein verfügen, beim Und-Konto nur beide gemeinsam. Für Paare ist das Oder-Konto im Alltag praktischer.

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